Staatshaftung Auch das Gemeinwesen ist Subjekt des Haftpflichtrechtes. Der Staat haftet teilweise wie der Private, teilweise nach eigenen Regeln. Die an den Staat gestellten Ansprüche werden immer grösser. Gleichzeitig wird zunehmend in Frage gestellt, welche Aufgaben dem Staat überhaupt obliegen und welche Mittel dem Staat für die Erfüllung dieser Aufgaben zur Verfügung gestellt werden sollen. Was kann also vom Staat erwartet werden, und was geschieht, wenn er diese Erwartungen nicht erfüllt? Programm pdf Tagungsort Grand Casino Luzern Anfahrt Durchführungsdatum Dienstag, 21. August 2012 Kosten CHF 490.-- /Stehlunch fakultativ CHF 45.-- An- und Abmeldung An- und Abmeldungen sind schriftlich erbeten Anmeldung Credits Fachanwalt/Fachanwältin SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht 5 Credits