Obwohl die neue Führung auf Vertrauen beruht, besteht seitens der Arbeitgeber ein Misstrauen oder müssen aufgrund internationaler Gerichtsverfahren interne Beweise gesichert werden, die auch vor Mitarbeiterdaten keinen Halt machen. Welche Rechte haben Arbeitnehmende und wo müssen sie sich Eingriffe in die Privatsphäre gefallen lassen? Gerade im öffentlichen Arbeitsrecht muss die Arbeitgeberin nachweisen, warum sie jemanden entlassen will, was wiederum zu einer verstärkten Sammlung von Unterlagen führt. Doch wo ist die Grenze?

Ziel des vorliegenden Intensivseminars ist, den Teilnehmenden einen Überblick über die aktuelle Praxis und Rechtsprechung im Zusammenhang von Datenschutz und Arbeitsrecht, Fokus interne Untersuchungen, zu geben.

Das Intensivseminar richtet sich an Datenschutzverantwortliche, Compliance-Verantwortliche und Unternehmensjuristen, die mit Personalfragen konfrontiert sind. Daneben sind Anwältinnen und Anwälte, Vertretungen von Gerichten und Mitarbeitende von Rechtsschutzversicherungen angesprochen.

Es werden höchstens 36 Teilnehmende zugelassen. Das Seminar wird nur bei einer Mindestteilnehmendenzahl von 22 Personen durchgeführt.

Schwerpunkte
– Grundlagen Datenschutz
– Umgang mit Beweissammlung für allfällige Entlassungen
– aktuelle Rechtsprechung
– interne Untersuchungen gestützt auf Gerichtsurteile

Dienstag, 2. April 2019, Hilton Zürich Airport

 

Zielgruppe

Das Intensivseminar richtet sich an Datenschutzverantwortliche, Compliance-Verantwortliche und Unternehmensjuristen, die mit Personalfragen konfrontiert sind. Daneben sind Anwältinnen und Anwälte, Vertretungen von Gerichten und Mitarbeitende von Rechtsschutzversicherungen angesprochen.

Programm
08.30 – 09.00 Begrüssungskaffee
09.00 – 10.30
  • kurze Einführung Datenschutz und Arbeitsrecht
  • Entlassung von Mitarbeitenden –
    Beweissammlung
lic. iur./exec. MBA HSG Ursula Uttinger

 

Prof. Dr. Dr. h.c. Thomas Geiser

10.30 – 11.00 Pause
11.00 – 12.00 Herausforderungen Entlassungen im öff. Arbeitsrecht versus Privatsphäre lic. iur. Judith Näf
12.00 – 13.15 Mittagspause
13.15 – 14.15 Untersuchungen gestützt auf gerichtliche Anordnung Prof. Dr. iur. Roland Müller
14.15 – 15.00 Technische Möglichkeiten der MA-Überwachung
der Praxis
Michael Valersi, M. Sc., CISA
15.00 – 15.30 Pause
15.30 – 16.15 Mitarbeitende im Mittelpunkt der Überwachung lic. iur. Ivo Hoppler, MAS ECI
16.15 – 16.45
  • Grenzen der Privatsphäre
  • Gerichtsurteile
Prof. Dr. Dr. h.c. Thomas Geiser

 

lic. iur./exec. MBA HSG Ursula Uttinger

16.45 – 17.15 Schlussdiskussion
Tagungsleitung

Prof. Dr. Dr. h.c. Thomas Geiser
em. Professor für Privat- und Handelsrecht an der Universität St.Gallen, nebenamtlicher Bundesrichter, St.Gallen

 

lic. iur./exec. MBA HSG Ursula Uttinger
Präsidentin, Datenschutz-Forum Schweiz, www.ursula-uttinger.ch, Zürich

Referierende

lic. iur. Ivo Hoppler, MAS ECI
Chief Cyber Development Officer, Member Management Board, Aon Schweiz AG, Zürich

 

Prof. Dr. iur. Roland Müller
Rechtsanwalt und Notar, Titularprofessor an den Universitäten Bern und St.Gallen, Konsulent bei ME Advocat Rechtsanwälte, Staad

 

lic. iur. Judith Näf
Rechtsanwältin, Judith Naef Rechtsanwälte AG, Zürich

 

Michael Valersi, M. Sc., CISA
Informatiker und Datenschutzexperte, Vaduz